Bedingt durch die CORONA-Pandemie und ihre Folgen mussten wir natürlich auch unseren Sportbetrieb und unsere Zusammenkünfte einstellen. Das bedeutete, dass alle Vereinsfahrten und -veranstaltungen bis auf weiteres gestrichen werden mussten. Es war trotzdem möglich, unter Beachtung aller bestehenden Vorschriften privat paddeln zu gehen, was auch vereinzelt wahrgenommen wurde.
Man durfte auch einzeln ins Bootshaus gehen um dort anfällige Arbeiten zu erledigen, was ebenfalls von einigen – leider nur ganz wenigen – Mitgliedern wahrgenommen wurde.
Nun werden auch in Baden-Württemberg und den angrenzenden Bundesländern die CORONA-Verordnungen aufgeweicht, was für uns dann auch wieder mehr Bewegungsfreiheit bedeutet. Unternehmungen in Gruppen sind aber weiterhin nur erlaubt wenn die Gruppengröße bei max. 4 Personen liegt. Natürlich sind auch alle weiteren Einschränkungen einzuhalten wie Abstand zu anderen Personen von mind. 1,5 m und das tragen von Schutzmasken einzuhalten. Da wir aber beim paddeln auf jeder Art von Gewässer sowieso Abstand zum anderen Boot halten müssen haben wir mit diesen Bedingungen keine Probleme. Fahrten in Mannschafts-booten sind allerdings weiterhin untersagt. Es spricht also nichts dagegen wieder einmal ins Boot zu steigen und eine Tour zu unternehmen.
Da die Aktivitäten in diesem Jahr natürlich für alle Paddler/innen begrenzt sind wurden für die Teilnehmer/innen am Wanderfahrerwettbewerb die Bedingungen für 2020 geändert, wie aus der angefügten Tabelle zu sehen ist.
Ergänzend möchte ich darüber hinaus informieren, dass es seitens des KVBW keine eigene Empfehlung gibt, die nicht schon bereits mit den DKV-Übergangsregelungen mitgeteilt wurden. Hier sind eben weiterhin die Vorgaben der örtlich zuständigen Behörden maßgeblich, die wir als Verband nicht außer Kraft setzen können.
Die Pressestelle der Landesregierung schickt uns folgende Mitteilung:
Nun folgt noch eine Information des Landessportbundes an alle
Mitgliedsorganisationen des
Landessportverbandes Baden-Württemberg e. V.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Anhang übersenden wir Ihnen die Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg samt Corona-Landesverordnung (Stand 09.05.2020).
Fragen und Antworten zu den ab 11.05.2020 geltenden Regelungen der Wiederaufnahme des Vereinssportsfinden Sie untenstehend (Quelle: Homepage des Landes-Baden-Württemberg).
Wir bitten Sie, die Informationen an Ihre Mitgliedsorganisationen weiterzuleiten.
Da diese Mitteilung sehr umfangreich ist hänge ich sie als pdf an:
Nachdem wir nun umfassend informiert sind hoffen wir auf weitere Erleichterungen damit wir – unter Beachtung aller wichtigen gesundheitlichen Vorkehrungen – endlich wieder unserem Sport nachgehen können und auch wieder Campingplätze, Stellplätze und Bootshäuser befreundeter Vereine aufsuchen können. Ich wünsche euch eine gesunde Zukunft und freue mich, wenn wir uns mal wieder im Bootshaus oder auf dem Wasser sehen.
Gerhard Maier