Update ab 01.07.2020: CORONA-Treff auf Bootshausgelände

Liebe MKGler,

Hier habe ich Auszüge aus der neuesten Verordnung der Baden-Württembergischen Regierung eingestellt:

Was ändert sich zum 1. Juli?

Die Corona-Verordnung wurde in den vergangenen Monaten aufgrund der veränderten Lage zumeist für Lockerungen von Maßnahmen mehrfach geändert. Jetzt wurde die komplette Verordnung neu gefasst, sie ist damit übersichtlicher und leichter verständlich. Die Neufassung gilt ab 1. Juli. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Änderungen.

Auf einen Blick

  • Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum nun genau wie im privaten Raum 20 Personen treffen. Die neue Verordnung unterscheidet dann nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen. Die Regelungen dazu finden Sie jetzt in Paragraf 9.
  • Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekonzept wie in Paragraf 5 gefordert mehr nötig. Dies gilt etwa für Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema.
  • Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen.
  • Ab dem 1. August sind Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen wieder erlaubt.
  • Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben.
  • Bis zum 31. Oktober sind Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden weiter untersagt.
  • Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht öffnen. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes bleiben ebenfalls untersagt.
  • Abstandsregelungen und Maskenpflicht bleiben bestehen.
  • Folgende Verordnungen sollen ab dem 1. Juli entfallen. Hier gelten dann die in der neuen Corona-Verordnung festgelegten Regelungen.
    • Einzelhandel
    • Vergnügungsstätten
    • Kosmetik und medizinische Fußpflege
    • Beherbergungsbetriebe
    • Freizeitparks
    • Gaststätten
    • Bordgastronomie
    • Veranstaltungen
    • Private Veranstaltungen
    • Indoor-Freizeitaktivitäten
    • Maskenpflicht in Praxen
    • Berufsbildung
    • Gottesdienste
    • Weiterbildung

Wer die ganze Verordnung lesen möchte kann das hier:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

Wir treffen uns daher wieder wie gehabt Mittwochs ab ca. 17 Uhr zum Feierabendpaddeln und ab 20 Uhr zum Clubabend. Die Regeln und Bestimmungen zur Kontaktpflege und Desinfektion sind natürlich einzuhalten

Gerhard

ab 2. Juni wurden die Corona-Kontaktbeschränkungen wieder etwas gelockert. Ich habe mich bei den Behörden erkundigt um ganz sicher zu gehen, dass ich die Bestimmungern auch richtig gedeutet habe.

Wir dürfen uns wieder im bzw. am Bootshaus treffen, wenn wir folgende Bedingungen einhalten: im Bootshaus dürfen sich max. 10 Personen, auf dem Gelände max. 20 Personen treffen. Es sind die allgemein bekannten Abstandsregeln einzuhalten. Es ist dafür gesorgt, dass sich jede/r die Hände mit Seife waschen kann, es sind an jedem Waschbecken eine Sprühflasche mit Desinfektionsmittel und Papierhandtücher vorhanden.

Wir sollten auf Umramungen usw. verzichten, aber es wäre schön, wenn wir uns wieder einmal sehen und miteinander erzählen könnten.

Der erste Clubabend wäre dann der 3.Juni, wer möchte, kann ja schon um 19 Uhr kommen.

Auszug aus den Bestimmungen des Landes Baden-Württemberg:

Coronavirus Baden-Württemberg: Kretschmann verkündet Kontaktverbot-Lockerungen

Update vom 26. Mai, 12.33 Uhr: In der Pressekonferenz am Dienstag verkündete der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann die neuen Beschlüsse. Für private Veranstaltungen gelten ab dem 1. Juni folgende Regeln: In geschlossenen Räumen dürfen private Treffen mit bis zu 10 Personen, im Freien mit maximal 20 Personen, stattfinden. Öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen dürfen ebenfalls ab dem 1. Juni und unter bestimmten Voraussetzungen, wie feste Sitzplätze, wieder stattfinden.

Gerhard Maier