Vogelgrippe: H5N1-infizierter Vogel in Mannheim gefunden
Bei einer am Montag, 27.2.2006 aufgefunden Ente hat sich
nach dem heute übermittelten Untersuchungsergebnis der Verdacht
ergeben, dass eine Vogelgrippeinfektion vorliegt. Deshalb werden
ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet; für diese
gelten besondere Verhaltensmaßregeln. Ansonsten liegen keine
weiteren Verdachtsfälle vor. Bei weiteren Funden gilt: nicht
anfassen!
Die verendete Wildente wurde im Kaiser-Wilhelm-Becken des
Industriehafens gefunden und von der Feuerwehr geborgen. Der
Kadaver wurde vom Amtsveterinär des Fachbereiches Sicherheit und
Ordnung begutachtet und dann zur weiteren Diagnostik dem
Veterinärärztlichen Untersuchungsamt in Heidelberg übergeben: Bei
der dortigen Voruntersuchung ergab sich, dass das Tier mit einem
Influenzavirus des Typs A infiziert war, zu dem auch das
Vogelgrippevirus gehört. Die weitere Typisierung erfolgt
ausschließlich beim Nationalen Referenzlabor im
Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems. Deshalb wurden am
Dienstag Proben des Kadavers dorthin gesandt. Heute (03.03.2006)
bestätigte das Labor, dass die Ente mit dem H5N1 Virus infiziert
war. Nun wird weiter untersucht, ob es sich bei dem Virus um die
hoch pathogene Variante, den sog. Asia-Typ, und damit um einen
Ausbruch der Seuche handelt. Mit dem Ergebnis wird Anfang nächster
Woche gerechnet.
Das Gebiet um den Fundort der Ente wird einem 3 km-Radius
zum Sperrbezirk erklärt, außerdem wird mit 10 km
Radius ein sog. Beobachtungsgebiet eingerichtet. Das
Beobachtungsgebiet umfasst die gesamte Fläche der Stadt Mannheim.
Die genaue räumliche Abgrenzung des Sperrbezirks wird vom
Fachbereich Sicherheit und Ordnung in einer Allgemeinverfügung
morgen öffentlich bekannt gemacht.
Übersichtskarte des
Sperrbezirks/Beobachtungsgebiets als pdf-Datei
Die Beschilderung der Bezirke ist bereits veranlasst. Der
Veterinärdienst des Fachbereiches kontrolliert dort verstärkt die
Betriebe mit Geflügelhaltung, Rechtsgrundlage hierfür ist die
Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung. Innerhalb des Sperrbezirkes
und innerhalb des Beobachtungsgebietes gilt nach dieser neuen
Verordnung vom 2.3.2006 eine Anleinpflicht für Hunde und ein
Hausgebot für Katzen.
Trotz dieses Verdachtsfalls besteht für die Bevölkerung kein
Anlass zur Besorgnis. Das Virus H5N1 in der hoch pathogenen Form
verursacht die Geflügelpest. Erneut wird darauf hingewiesen, dass
es sich hierbei um eine Tierseuche handelt. Eine Infektionsgefahr
für den Menschen oder Haustiere (Nicht-Vögel) mit dem
Geflügel-Influenzavirus besteht, wenn durch sehr engen Kontakt mit
Tieren sehr große Mengen des Virus aufgenommen würden. Solche
Kontakte können sich bei der Geflügelhaltung oder der
Geflügelschlachtung ergeben. Eine weiträumige Prüfung der
Fundstelle hat bisher keine weiteren toten Tiere und damit auch
keine weiteren Verdachtsfälle ergeben.
Die Bevölkerung wird gebeten, keine toten Wildvögel oder andere
toten oder kranken Wildtiere anzufassen. Geflügelfleisch kann nach
wie vor konsumiert werden, wenn das Fleisch gut durchgegart wurde
(beim Garen über 70 Grad Celsius stirbt das Virus ab).
Weitere Verhaltensmaßregeln finden Sie bei den ”Häufigsten Fragen zur Vogelgrippe“
Nach wie vor gilt außerdem:
Zur Risikogruppe der Vögel, die das H5N1-Virus übertragen
können, gehören Wasservögel, Greifvögel und Rabenvögel. Singvögel
und Tauben gehören nicht zur Risikogruppe. Die Stadt bittet
Bürgerinnen und Bürger, den Fundort toter Vögel aus der
Risikogruppe, telefonisch
-
während der Bürozeiten dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung,
Telefon 293-9095, -
ansonsten der Polizei, Telefon 174-0, zu melden.
Alle toten Vögel, die zur Risikogruppe gehören, holt die
Berufsfeuerwehr ab. Anschließend werden sie vom Veterinärdienst des
Fachbereichs Sicherheit und Ordnung begutachtet. Bürgerinnen und
Bürger, die auf ihrem Privatgelände einen toten Vogel finden, der
nicht zur Risikogruppe gehört, können auch diesen nach wie vor
selbst in einer Plastiktüte verpackt zum Restmüll geben oder im
Garten vergraben.
Für das Leben in der Stadt und auch für das Wirtschaftsleben
ergeben sich – bis auf Geflügelhaltungen – durch die
Sperrbezirksfestlegung praktisch keine Veränderungen. Es sind weder
Straßensperrungen noch Dekontaminationsschleusen vorgesehen.
Bürgerinnen und Bürger, die Fragen allgemein, zur Gefährdung von
Haustieren, zur Übertragbarkeit des Virus oder ähnliches haben,
bittet die Stadt, sich an die jeweiligen Ansprechpartner zur
konkreten Frage zu wenden, die aus der folgenden Tabelle zu ersehen
sind.
Antworten zu ”Häufigsten Fragen zur Vogelgrippe“
Ansprechpartner:
Zuständigkeit:
Telefon:
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Meldung toter Vögel (von Interesse sind Wasservögel, Greifvögel und Rabenvögel)
(0621) 293-9095
Montag bis Freitag
zu den üblichen
Bürozeiten, sonst
174-0 (Polizei)
Veterinärbehörde beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Fragen zur Vogelgrippe allgemein, zur Gefährdung von Haustieren, zur Übertragbarkeit des Virus bei Tieren etc.
(0621) 293-6351
und
293-6358
Montag bis Freitag
zu den üblichen
Bürozeiten
Fachbereich Gesundheit
Fragen zum Risiko für Menschen
(0621) 293-2233
Montag bis Freitag
zu den üblichen Bürozeiten
Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg
Fragen zur Vogelgrippe in
Baden-Württemberg
(0711) 126-2233
Montag bis Freitag
von 9.00 bis 12.00 Uhr
und Montag bis
Donnerstag von 13.30
bis 15.30 Uhr
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fragen zur Vogelgrippe
(01805) 768555
täglich
von 09:00 – 17:00 Uhr
Robert-Koch-
Institut
Fragen zum Risiko für Menschen
(01888) 7543536
Montag bis Freitag von
09:00 bis 17:00 Uhr
Weitere Informationen zu der Vogelgrippe finden Sie hier.
Die häufigsten Fragen zur Vogelgrippe
Das Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum
Baden-Württemberg beantwortet neun der häufigsten Fragen zur
Vogelgrippe:
-
Können sich Verbraucher über Lebensmittel mit der Vogelgrippe
anstecken? -
Besteht das Risiko einer Infektion durch Trinkwasser?
-
Tipps für den Umgang mit Lebensmitteln
-
Wie sollte mit toten Vögeln im heimischen Garten umgegangen
werden? -
Kann sich meine Katze oder mein Hund mit der Vogelgrippe
anstecken? -
Können sich Menschen an infizierten Katzen oder Hunden
anstecken? -
Können Ziervögel im Käfig auf dem Balkon oder in der
Außenvoliere erkranken? -
Warum werden keine Maßnahmen gegen Tauben ergriffen?
-
Was sollten Urlauber vor allem bei Fernreisen beachten?
Alle ausführlichen Antworten
hierzu finden Sie in dieser PDF-Datei.
Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe
Bitte beachten Sie: Der Seuchenerreger wird von
infizierten Tieren weitergegeben, kann aber auch durch Produkte wie
Eier und Geflügelfleisch oder durch Kleider, Schuhe oder andere
Gegenstände aus infizierten Gebieten übertragen werden. Bitte
vermeiden Sie im Reiseland direkte Tierkontakte und verzichten Sie
auf den Besuch von Geflügelmärkten. Geflügelfleisch und
Geflügelprodukte sollten Sie nur in gekochtem oder durchgebratenem
Zustand verzehren.
Reisende können ohne ihr Wissen und unbeabsichtigt den Erreger
dieser Krankheit einschleppen. Reisenden ist es deshalb verboten,
aus einer Reihe von asiatischen Ländern* Geflügel oder andere
Vögel, Geflügelfleisch, Eier und andere Produkte vom Geflügel sowie
Federn oder unbehandelte Jagdtrophäen in die Europäische Union
einzuführen!
Ein Informationsblatt für Reisende steht Ihnen in
folgenden Sprachen als PDF-Datei zur Verfügung: