Update ab 01.07.2020: CORONA-Treff auf Bootshausgelände

Liebe MKGler,

Hier habe ich Auszüge aus der neuesten Verordnung der Baden-Württembergischen Regierung eingestellt:

Was ändert sich zum 1. Juli?

Die Corona-Verordnung wurde in den vergangenen Monaten aufgrund der veränderten Lage zumeist für Lockerungen von Maßnahmen mehrfach geändert. Jetzt wurde die komplette Verordnung neu gefasst, sie ist damit übersichtlicher und leichter verständlich. Die Neufassung gilt ab 1. Juli. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Änderungen.

Auf einen Blick

  • Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum nun genau wie im privaten Raum 20 Personen treffen. Die neue Verordnung unterscheidet dann nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen. Die Regelungen dazu finden Sie jetzt in Paragraf 9.
  • Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekonzept wie in Paragraf 5 gefordert mehr nötig. Dies gilt etwa für Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema.
  • Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen.
  • Ab dem 1. August sind Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen wieder erlaubt.
  • Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben.
  • Bis zum 31. Oktober sind Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden weiter untersagt.
  • Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht öffnen. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes bleiben ebenfalls untersagt.
  • Abstandsregelungen und Maskenpflicht bleiben bestehen.
  • Folgende Verordnungen sollen ab dem 1. Juli entfallen. Hier gelten dann die in der neuen Corona-Verordnung festgelegten Regelungen.
    • Einzelhandel
    • Vergnügungsstätten
    • Kosmetik und medizinische Fußpflege
    • Beherbergungsbetriebe
    • Freizeitparks
    • Gaststätten
    • Bordgastronomie
    • Veranstaltungen
    • Private Veranstaltungen
    • Indoor-Freizeitaktivitäten
    • Maskenpflicht in Praxen
    • Berufsbildung
    • Gottesdienste
    • Weiterbildung

Wer die ganze Verordnung lesen möchte kann das hier:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

Wir treffen uns daher wieder wie gehabt Mittwochs ab ca. 17 Uhr zum Feierabendpaddeln und ab 20 Uhr zum Clubabend. Die Regeln und Bestimmungen zur Kontaktpflege und Desinfektion sind natürlich einzuhalten

Gerhard

ab 2. Juni wurden die Corona-Kontaktbeschränkungen wieder etwas gelockert. Ich habe mich bei den Behörden erkundigt um ganz sicher zu gehen, dass ich die Bestimmungern auch richtig gedeutet habe.

Wir dürfen uns wieder im bzw. am Bootshaus treffen, wenn wir folgende Bedingungen einhalten: im Bootshaus dürfen sich max. 10 Personen, auf dem Gelände max. 20 Personen treffen. Es sind die allgemein bekannten Abstandsregeln einzuhalten. Es ist dafür gesorgt, dass sich jede/r die Hände mit Seife waschen kann, es sind an jedem Waschbecken eine Sprühflasche mit Desinfektionsmittel und Papierhandtücher vorhanden.

Wir sollten auf Umramungen usw. verzichten, aber es wäre schön, wenn wir uns wieder einmal sehen und miteinander erzählen könnten.

Der erste Clubabend wäre dann der 3.Juni, wer möchte, kann ja schon um 19 Uhr kommen.

Auszug aus den Bestimmungen des Landes Baden-Württemberg:

Coronavirus Baden-Württemberg: Kretschmann verkündet Kontaktverbot-Lockerungen

Update vom 26. Mai, 12.33 Uhr: In der Pressekonferenz am Dienstag verkündete der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann die neuen Beschlüsse. Für private Veranstaltungen gelten ab dem 1. Juni folgende Regeln: In geschlossenen Räumen dürfen private Treffen mit bis zu 10 Personen, im Freien mit maximal 20 Personen, stattfinden. Öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen dürfen ebenfalls ab dem 1. Juni und unter bestimmten Voraussetzungen, wie feste Sitzplätze, wieder stattfinden.

Gerhard Maier

CORONA-Regelungen

Bedingt durch die CORONA-Pandemie und ihre Folgen mussten wir natürlich auch unseren Sportbetrieb und unsere Zusammenkünfte einstellen. Das bedeutete, dass alle Vereinsfahrten und -veranstaltungen bis auf weiteres gestrichen werden mussten. Es war trotzdem möglich, unter Beachtung aller bestehenden Vorschriften privat paddeln zu gehen, was auch vereinzelt wahrgenommen wurde.

Man durfte auch einzeln ins Bootshaus gehen um dort anfällige Arbeiten zu erledigen, was ebenfalls von einigen – leider nur ganz wenigen – Mitgliedern wahrgenommen wurde.

Nun werden auch in Baden-Württemberg und den angrenzenden Bundesländern die CORONA-Verordnungen aufgeweicht, was für uns dann auch wieder mehr Bewegungsfreiheit bedeutet. Unternehmungen in Gruppen sind aber weiterhin nur erlaubt wenn die Gruppengröße bei max. 4 Personen liegt. Natürlich sind auch alle weiteren Einschränkungen einzuhalten wie Abstand zu anderen Personen von mind. 1,5 m und das tragen von Schutzmasken einzuhalten. Da wir aber beim paddeln auf jeder Art von Gewässer sowieso Abstand zum anderen Boot halten müssen haben wir mit diesen Bedingungen keine Probleme. Fahrten in Mannschafts-booten sind allerdings weiterhin untersagt. Es spricht also nichts dagegen wieder einmal ins Boot zu steigen und eine Tour zu unternehmen.

Da die Aktivitäten in diesem Jahr natürlich für alle Paddler/innen begrenzt sind wurden für die Teilnehmer/innen am Wanderfahrerwettbewerb die Bedingungen für 2020 geändert, wie aus der angefügten Tabelle zu sehen ist.

Ergänzend möchte ich darüber hinaus informieren, dass es seitens des KVBW keine eigene Empfehlung gibt, die nicht schon bereits mit den DKV-Übergangsregelungen mitgeteilt wurden. Hier sind eben weiterhin die Vorgaben der örtlich zuständigen Behörden maßgeblich, die wir als Verband nicht außer Kraft setzen können.

Die Pressestelle der Landesregierung schickt uns folgende Mitteilung:

Nun folgt noch eine Information des Landessportbundes an alle

Mitgliedsorganisationen des

Landessportverbandes Baden-Württemberg e. V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anhang übersenden wir Ihnen die Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg samt Corona-Landesverordnung (Stand 09.05.2020).

Fragen und Antworten zu den ab 11.05.2020 geltenden Regelungen der Wiederaufnahme des Vereinssportsfinden Sie untenstehend (Quelle: Homepage des Landes-Baden-Württemberg).

Wir bitten Sie, die Informationen an Ihre Mitgliedsorganisationen weiterzuleiten.

Da diese Mitteilung sehr umfangreich ist hänge ich sie als pdf an:

Nachdem wir nun umfassend informiert sind hoffen wir auf weitere Erleichterungen damit wir – unter Beachtung aller wichtigen gesundheitlichen Vorkehrungen – endlich wieder unserem Sport nachgehen können und auch wieder Campingplätze, Stellplätze und Bootshäuser befreundeter Vereine aufsuchen können. Ich wünsche euch eine gesunde Zukunft und freue mich, wenn wir uns mal wieder im Bootshaus oder auf dem Wasser sehen.

Gerhard Maier

Generalversammlung am 1. 4. ist wg. Coronavirus abgesagt

Liebe MKG-Mitglieder,

das Thema Coronavirus greift immer stärker in unser Leben ein.

update vom 18.03.:

Wir bitten zu beachten:

Die Landesregierung hat eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Die Verordnung tritt am 18. März 2020 in Kraft.

Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch, den 18. März 2020. Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, werden Einrichtungen und Geschäfte in großem Umfang geschlossen.

Es gelten unter andern folgende Regelungen:

  1. Der Betrieb folgender Einrichtungen wird untersagt:
  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
  • Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen,
  • Kinos,
  • Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen,
  • alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, und ähnliche Einrichtungen,
  • Volkshochschulen und Jugendhäuser,
  • öffentliche Bibliotheken,
  • Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
  • Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte
  • Öffentliche Spiel- und Bolzplätze.

Mit sportlichem Gruß

Ihr Fachbereich Sport und Freizeit



Nach dieser Regelung der Landesregierung ist es für euch sicher
nachvollziehbar, dass wir – die wir zum größten Teil zu dem besonders
gefährdeten Personenkreis gehören – die Generalversammlung am 1.4.
absagen müssen.

Wir werden abwarten, wie sich die Situation weiter entwickelt und dann
einen neuen Termin bekannt geben. Bitte informiert auch unsere
Mitglieder, die keine email-Verbindung und keinen Internetzugang haben.
Für mich ist das momentan nicht ganz einfach handzuhaben.

Viele Grüße aus Bad Rappenau,

Gerhard Maier

  1. Vorsitzender

Pfalzwanderung am 24.11.2019 mit dem KCM

Terminverschiebung vom 17. auf den 24.11.2019

Die Pfalzwanderung findet gemeinsam mit dem KCM statt, Führung: Elke und HaJo,

Wir treffen uns um 10.30 Uhr in Neustadt Haardt und wandern über die Wolfsburg zur Waldschenke Luwigsbrunnen ,Im Meisenthal 81.

Treffpunkt Neustadt Haardt ,Parkplatz Mandelring oder der obere Parkplatz unterhalb der Welschen Terrasse, Treppenweg 21.

Hinweg 2 Stunden, Rückweg 20 Minuten.

Hier erwartet uns frisch gegrillter Spiessbraten mit Zwiebelgemüse in Riesling gekocht mit Zaziki und Krautsalat alternativ Schäfskäse mit den gleichen Beilagen für 12 Euro.

Aus diesen Grunde müssen sich die Teilnehmer unbedingt bis zum 20.11. angemeldet haben.

Am besten meldet ihr euch gleich.

Wer möchte schon hungrig nach Hause gehen.

Laut Zeitungsbericht sind die Brückenarbeiten nach den 3 Wochenendsperrungen beendet.

Wir freuen uns auf viele Teilnehmer.

Liebe Grüße

Elke und Hajo

Antwort an

popken@gmx.net

Handynummer

01636354978

Grillfest im Bootshaus am 17.08.2019

Am Samstag, 17.08. findet wieder unser jährliches Grillfest im Bootshaus statt. Wir treffen uns ab 16 Uhr und machen uns einen gemütlichen Nachmittag, grillen unser Mitgebrachtes und unterhalten uns ausführlich.

Die Grills und die glühenden Kohlen stellt der Verein, jede/r bringt mit was er / sie grillen möchte und stellt einen Salat zum gemeinsamen Salatbüffet.

Getränke sind in ausreichender Anzahl vorhanden.

Wir wünschen euch einen schönen und gemütlichen Nachmittag / Abend im Bootshaus und hoffen auf zahlreiche Besucher.

Am Sonntag machen wir dann eine gemeinsame Bootstour, die Strecke besprechen wir beim Grillfest.